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Brandstiftung

"Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige und unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Ein Brandstifter wird umgangssprachlich auch als Feuerteufel bezeichnet. Brandstiftung ist von Brandschatzung zu unterscheiden." - (de.wikipedia.org 02.12.2019)

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Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins - 109./110. Heft 2016
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